Was ist Bier?

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So wird Bier in der Verordnung über Getränke definiert:

Art. 63 Definitionen

1)  Bier ist ein alkoholisches, kohlensäurehaltiges Getränk aus Wasser, gemälztem oder nicht gemälztem Getreide, Hefe und Hopfen, das durch alkoholische Gärung gewonnen wird. Es können auch weitere Zutaten verwendet werden.

2) Der Begriff «Hopfen» umfasst auch die Hopfenextrakte.

Weitere gesetzliche Grundlagen im Zusammenhang mit Bier finden Sie auf der Website des Schweizer Brauerei-Verbandes.

Bier ist aber viel mehr…

Bier ist für viele Menschen der Inbegriff von Geselligkeit und Genuss. Den wenigsten ist dabei bewusst, dass sie mit einem Glas Bier auch ein Stück Kulturgeschichte in der Hand halten. Die Anfänge des Bieres lassen sich bis in die Zeit um 4000 vor Christus zurückverfolgen. In der Zeit um 3000 vor Christus gab es schon so etwas wie eine – sehr bescheidene – Sortenvielfalt: Immerhin vier verschiedene Biere wurden in dieser Zeit gebraut.

Dieses historische Erbe ist Verpflichtung, dem Bier die entsprechende Aufmerksamkeit und Sorgfalt zukommen zu lassen. Gewissenhafte Bierherstellung, sachgemässe Bierpflege und sorgfältiger Bierausschank gehören untrennbar zusammen, bilden sozusagen ein Dreigestirn.
Das beste Bier findet bei mangelhafter Pflege und unsachgemässem Ausschank keine Liebhaber. Diese Pflege beinhaltet beispielsweise die richtige Lagerung, die korrekte und fachgerechte Reinigung der Gläser und Ausschankanlagen sowie das Zapfen eines schönen, frischen Bieres.

Weitere interessante Infos rund ums Bier finden Sie hier.